Das Oberlandesgericht Koblenz hat unklare Einschränkungen in Unlimited-Mobilfunktarifen von 1&1 für unzulässig erklärt.
1&1 warb mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen. Gleichzeitig behielt sich das Unternehmen bei einem nicht näher erklärten „unüblichen Verbrauchsverhalten“ eine Drosselung oder sogar eine Kündigung vor.
Nach Ansicht des Gerichts konnten Kunden nicht erkennen, ab welcher Datenmenge oder welchem Verhalten eine Einschränkung droht. Die Klauseln verstießen deshalb gegen das gesetzliche Transparenzgebot.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil fiel am 30. Juli unter dem Aktenzeichen 2 UKl 4/25. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Das Urteil verbietet Anbietern nicht jede Grenze in einem Unlimited-Tarif. Solche Einschränkungen müssen aber klar und nachvollziehbar beschrieben sein.
Die Verbraucherzentrale sieht die Entscheidung deshalb als Stärkung für Kunden aller Anbieter, die mit unbegrenztem Datenvolumen werben.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Letzte Aktualisierung: 04.08.2026 von Mira, 21:00 Uhr

